Stellen wir uns einmal folgende Situation vor:
Ein Paar möchte heiraten und damit alles seine Ordnung hat, soll auch ein Ehevertrag aufgesetzt werden.
Da verlangt Partner 1 einen ganz speziellen Passus: In ganz bestimmten - für Partner 2 besonders schmerzlichen Situationen - darf Partner 1 mit seinem von ihm geschiedenen Ex-Partner fremdgehen.
Und Partner 2 willigt ein.
Die Ehe wird standesamtlich geschlossen.
Und kurz darauf tritt schon der erste Fall ein, wo Partner 1 unter Androhung des Fremdgangs von Partner 2 ein für diesen besonders entwürdigendes Verhalten verlangt.
Um den Ehebruch zu vermeiden, willigt Partner 2 ein und versucht verzweifelt, seiner entsetzten Verwandtschaft zu erklären, dass das doch unentbehrlich für die Fortsetzung der Ehe ist,
die doch sonst so viel Gutes stiftet.
Die Fälle häufen sich und auch die Schrecklichkeiten.
Manchmal meldet sich der betrogene Partner - ein bisschen kleinlaut - dass ihm das alles nicht passt, hofft aber immer noch auf Verständnis aus der Verwandtschaft. Oder zumindest, dass sein Opfer gewürdigt wird.
Und die Verwandten tun sich zunehmend schwer, die Situation des Ehepaars nachzuvollziehen und - um halbwegs loyal zu bleiben - konstruieren für sich und ihre Freunde Purzelbaum-Argumente mit den tollsten Kapriolen.
Der fremdgehende Partner versteht die Welt nicht.
Es war doch alles ausgemacht und unterschrieben.
Da kann man sich doch im Nachhinein nicht beschweren.
So geht das noch sehr lange.
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